Veranstaltungen in der Natur bergen das Risiko, dass diese belastet oder beschädigt wird. Um dies zu verhindern und die Auswirkungen gering zu halten, werden zum Beispiel an der SOLA-Stafette des ASVZ alle Strecken mit Sägemehl und langjährig verwendbaren Metallschildern markiert. Nach dem Lauf fährt zudem ein Reinigungsteam die gesamte Rennstrecke ab und richtet diese wieder her.
Durch eine konzentrierte Beschallung, können die Lärmemissionen bedeutend gesenkt werden.
Klare abgegrenzte Streckenführung und Fanzonen schützen die Natur und empfindliche Gebiete.
Der Verzicht auf Hilfsstoffe bei der Präparation von Pisten schont die Natur
Findet die Veranstaltung in der Natur statt oder nutzen Sie empfindliche Gebiete?
Sorgen Sie dafür, dass sämtliche behördliche Bewilligungen und Einwilligungen von Grundeigentümern für die Durchführung Ihrer Sportveranstaltung im Aussenbereich schriftlich vorliegen.
Schonen Sie empfindliche Gebiete wie Fluss-, Bach- und Seeufer oder Moore vor Publikumszutritt. Meiden Sie Schutzgebiete und verzichten Sie wenn möglich auf Veranstaltungen in der Dämmerung und in der Nacht, wenn besonders viele Tiere auf die Nahrungsaufnahme angewiesen sind.
Passen Sie die Streckenführung und die Publikumsbereiche so an, dass geschützte und störempfindliche Gebietegemieden und keine Gewässer verunreinigt werden.
Sport: Verzichten Sie für die Präparierung von Skipisten oder Loipen auf die Verwendung von Hilfsstoffen.
Hilfsmittel
Website: Auf dieser Interaktiven Karte finden Sie nationale Schutzgebiete in der Schweiz. Für Angaben zu kantonalen Schutzgebieten wenden Sie sich an die kantonalen Fachstellen für Naturschutz, Jagd oder Wald. (BAFU)
Verursacht die Veranstaltung (oder der Auf- und Abbau) beträchtliche Lärmemissionen?
● Prüfen Sie, ob sich die Lautsprecheranlagen auf Innenräume beschränken lassen.
● Achten Sie bei der Beschallung von Aussenräumen darauf, dass diese zeitlich und räumlich konzentriert innerhalb der bewilligten Zeiten und Pegel erfolgt.
● Verzichten Sie in lärmempfindlichen Gebieten (in Wohngebieten, in der Nähe von Schutzgebieten und im Wald) auf die unterhaltungsmässige Beschallung mit Musik. Richten Sie Lautsprecherboxen und Bühne so aus, dass Nachbarn so wenig wie möglich beschallt werden; limitieren Sie die Lautstärke oder schränken Sie den Betrieb zeitlich ein.
● Informieren Sie Anwohnende über die Art der Veranstaltung und die Dauer. Laden Sie die Anwohnenden kostenlos ein. Geben Sie eine Telefonnummer für Beschwerden an.
● Achten Sie bei Auf- und Abbauarbeiten darauf, dass diese draussen nicht zwischen 22.00 und 07.00 Uhr durchgeführt werden, damit die Anwohnenden in der lärmempfindlichen Nachtzeit geschützt sind.
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